Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für diesen Mietvertrag gelten die Preise und Bedingungen, die auf der ersten Seite sowie in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt werden:

I – RECHTLICHER RAHMEN DES VERTRAGS

Dieser Mietvertrag gilt für einen Zeitraum, der an den hier angegebenen Tagen und Uhrzeiten unwiderruflich beginnt und endet. Der Mietvertrag kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters verlängert werden; dies wird vom Mieter akzeptiert. Letzterer versichert, dass er in der Unterkunft keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht und keine berufliche Tätigkeit ausüben möchte und dass die in diesem Vertrag genannten Räumlichkeiten nur als vorübergehende Unterkunft an ihn vermietet werden, andernfalls wäre dieser Mietvertrag nicht zustande gekommen.

II – DAUER

Der Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der auf der ersten Seite festgelegten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mietvertrag kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters verlängert werden.

III – PREIS

Der Mietvertrag wird zu dem auf der ersten Seite genannten Preis für den angegebenen Zeitraum vereinbart und akzeptiert. Mehrwertsteuer und Vermittlungsgebühr sind darin enthalten.

Der Mieter, der eine Anzahlung für die Miete geleistet hat, verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Örtlichkeiten in Besitz zu nehmen und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen 30 Tage vor Anreise den im Vertrag genannten Restbetrag zu zahlen. Der Mietpreis ist unter allen Umständen, ob Krankheit, Unfall oder unvorhergesehenes Ereignis, fällig. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist der Vermittler berechtigt, die in diesem Vertrag genannten Räumlichkeiten unverzüglich anderweitig zu vermieten. Der Mieter muss jedoch den Restbetrag der Miete zahlen. Wenn die Räumlichkeiten anderweitig vermietet werden können, sind nur der Schaden, der dem Eigentümer entstanden ist, sowie die Vermittlungsgebühr der Agentur vom säumigen Mieter zu zahlen.

IV – KAUTION

Die Kaution wird gezahlt, um Schäden zu begleichen, die an beweglichen oder anderen Gegenständen des gemieteten Objekts entstanden sind.

Sie wird innerhalb eines Monats erstattet, abzüglich der Kosten für die ersetzten Gegenstände, die Instandsetzung, Telefonrechnungen und/oder Filme, die über die TV-Anlage bestellt wurden, sowie gegebenenfalls zusätzliche Reinigungskosten.

Wenn die Kaution nicht ausreicht, verpflichtet sich der Mieter, die Restsumme zu begleichen.

V – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Möbel und bewegliche Gegenstände dürfen nur der Wertminderung unterliegen, die sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung ergibt. Gegenstände, die nach Ablauf der vorliegenden Vereinbarung aus anderen Gründen als dem normalen Verschleiß fehlen oder außer Betrieb genommen werden müssen, sind vom Mieter zu bezahlen oder zu ersetzen. Diese Klausel gilt auch für Tapeten, Gemälde, Anstriche und das Gebäude im Allgemeinen.

Der Mieter hat unbedingt darauf zu achten, dass die Abflüsse von Spülbecken, Badewannen, Waschbecken, Toiletten usw. nicht mit Gegenständen (oder Kochfett) verstopft werden; andernfalls haftet er in Höhe der anfallenden Kosten für die Instandsetzung dieser Anlagen. In diesem Zusammenhang lehnt die Agentur aufgrund der saisonbedingten Schwierigkeiten, Personal zu finden oder einen Fachbetrieb zu erreichen, jegliche Verantwortung für mögliche Verzögerungen bei der Durchführung der erforderlichen Reparaturen ab.

Gegebenenfalls werden außerdem folgende Kosten berechnet:

a) der Gegenwert von zerbrochenen oder gesprungenen Objekten

b) Reinigungskosten von Teppichen, Decken, Matratzen, Bettwäsche usw., die Flecken aufweisen.

VI - KÜNDIGUNG

Wenn die Zahlung zu den Fälligkeitsterminen nicht geleistet wurde oder eine Klausel dieser Vereinbarung nicht erfüllt wurde und sie auch acht Tage nach der Aufforderung nicht eingehalten wird, kann der Eigentümer oder sein Bevollmächtigter die sofortige Beendigung dieser Vereinbarung verlangen; der Mieter muss dies akzeptieren und die gemieteten Räumlichkeiten auf einfache Anordnung des bestellten Richters verlassen.

VII - VERSICHERUNG

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei einer allgemein bekannten Versicherungsgesellschaft gegen Einbruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern, und zwar sowohl für das gemietete Objekt als auch für die zur Vermietung bestimmten Möbel sowie gegen Ansprüche von Nachbarn und hat dies bei der ersten Aufforderung des Eigentümers oder seines Vermittlers nachzuweisen. Letztere lehnen daher jegliche Haftung für den Rückgriff der Versicherungsgesellschaft gegen den Mieter im Schadensfall ab.

VIII – HAUPTVERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

Folgendes ist einzuhalten:

- Die Räumlichkeiten sind persönlich zu nutzen (die Liste der Bewohner wird zum Zeitpunkt der Buchung gespeichert) und können unter keinen Umständen, auch nicht kostenlos, untervermietet werden. Die Rechte an diesem Mietobjekt können nicht abgetreten werden, es sei denn, die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt vor. Die gemieteten Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln.

- Die auf der ersten Seite angegebene Höchstzahl an Bewohnern ist einzuhalten, es sei denn, es liegt die Zustimmung des Vermieters vor.

- Der Mieter hat darauf zu achten, dass er, seine Familie und seine Freunde die Nachbarschaftsruhe sowie die Ruhe der anderen Bewohner nicht stören.

- Es dürfen keine Haustiere (Hunde, Katzen ...)

in die vermieteten Unterkünfte ohne vorherige Zustimmung des Vermieters mitgenommen werden. Die Möglichkeit der Tierhaltung hängt davon ab, ob das Tier Schäden am Gebäude verursacht oder die Nachbarschaft belästigt.

- Über die Internetverbindung in den vermieteten Unterkünften darf keine illegale Software zum Herunterladen von Programmen verwendet werden.

- Innerhalb von 24 Stunden nach der Anreise muss eine Bestandsaufnahme mithilfe der Überprüfung von Fotos im Internet durchgeführt und festgestellte Schäden an die Agentur gemeldet werden. Nach diesem Zeitraum werden die vermieteten Objekte bei Ankunft des Mieters als schadensfrei erachtet.

- Es darf keine Änderung an der Ausrichtung der Möbel oder Umgestaltung der Räumlichkeiten vorgenommen werden. Die Möbel und Gegenstände des Mietobjekts sind zweckgemäß und an den Orten zu verwenden, an denen sie sich befinden. Es ist ausdrücklich verboten, die Möbel aus den vermieteten Unterkünften zu entfernen.

- Der Vermieter ist umgehend über Schäden oder Funktionsstörungen zu unterrichten, die in den vermieteten Unterkünften auftreten, selbst wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist.

- Die Durchführung von dringenden Instandsetzungsmaßnahmen oder Erhaltungsmaßnahmen an den vermieteten Räumlichkeiten und Gegenständen erfolgt ohne Entschädigungsleistungen.

- Den Personen, die mit der Pflege des Gartens, des Swimmingpools und des Wellnessbereichs beauftragt sind, ist wöchentlich, oder in besonderen Fällen häufiger, der Zutritt zu gewähren.

- Die vermieteten Räumlichkeiten sind zu reinigen und aufzuräumen, der Müll zu entfernen und am Ende des Aufenthalts ohne Schäden zu verlassen. In Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde wird daran erinnert, dass es strikt verboten ist, Zelte aufzustellen oder Wohnwagen auf dem Grundstück abzustellen.

Es ist ausdrücklich untersagt, in den vermieteten Räumlichkeiten Feste oder Abendveranstaltungen usw. ohne vorherige Zustimmung des Vermieters zu organisieren. Der Vermieter behält sich die Möglichkeit vor, im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot, das Mietverhältnis sofort zu beenden und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer dieser Verpflichtungen durch einen oder mehrere Mieter kann zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags führen, ohne dass die gezahlten Beträge erstattet oder Entschädigungen geleistet werden.

IX - SWIMMINGPOOL UND WELLNESSBEREICH

Für die Unterkünfte mit Swimmingpool wird angemerkt, dass sie über ein Sicherheitssystem gemäß den geltenden Normen nach Artikel L128-2 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzes verfügen. Diese Sicherheitsvorrichtungen ersetzen in keiner Weise die Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten. Die Beaufsichtigung der Kinder unterliegt der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Da es sich bei dem Swimmingpool um einen privaten Swimmingpool handelt, ist die Nutzung nur den Mietern vorbehalten, die bei der Buchung registriert wurden. Es wird toleriert, dass eine Anzahl an Besuchern in Höhe von maximal 50 % der möglichen Hausbelegung den Swimmingpool mitbenutzt.

Es ist untersagt, Objekte, Steine sowie andere Dinge oder Produkte in das Wasser zu werfen. Haustiere sind im Bereich des Swimmingpools verboten.

Die Benutzer verpflichten sich, sich vor dem Baden zu duschen, wenn Sie eine Creme, Sonnencreme oder andere fetthaltige Kosmetika verwendet haben.

Wenn auf der Poolfolie aufgrund der Verwendung von Sonnencremes Flecken entstehen oder die Poolfolie aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung des Swimmingpools beschädigt wird, wird dem Mieter der Austausch der Poolfolie in Rechnung gestellt.

Das Poolwasser wird wöchentlich durch einen Fachmann geprüft und aufbereitet. Es ist untersagt, die Einstellungen am Swimmingpool und/oder im Wellnessbereich zu ändern oder Pflegeprodukte auszutauschen. Sollte sich der Wasserzustand verschlechtern, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter darüber zu unterrichten.

X – FORMALITÄTEN BEI DER AN- UND ABREISE

Der Mieter muss die An- und Abreisezeiten einhalten, die auf der ersten Seite aufgeführt sind. Unter keinen Umständen darf der Mieter die gemieteten Unterkünfte nach dem festgelegten Datum und der vereinbarten Uhrzeit verlassen.

Der Mieter erklärt sich einverstanden, eine Bestandsaufnahme anhand von Fotos im Internet unter der URL durchzuführen, die ihm am Tag der Anreise mitgeteilt wurde. Wenn der Mieter bei seiner Anreise keine Bestandsaufnahme durchgeführt hat, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Unterkunft in einem einwandfreien Zustand vorgefunden hat und diese in einwandfreiem Zustand übergibt, es sei denn, dass er das Gegenteil beweisen kann (Art. 1731 des französischen Zivilgesetzbuches).